Die Schweiz entwickelte sich über Jahrhunderte aus einem Geflecht verschiedener Bündnisse zu einem Staatenbund und weiter bis zum heutigen Bundesstaat. Landesgrenzen und Neutralität wurden 1815 international festgelegt und anerkannt. Das politische System geht auf die Bundesverfassung von 1848 zurück. Seither haben die Kompetenzen des Bundes, die Volksrechte und die politische Vielfalt zugenommen.
1291
Alte Eidgenossenschaft:
Bündnispartnerschaften
Wechselnde Bündnisse zwischen Städten und Landschaften bezwecken die Sicherung der politischen Ordnung gegen innen und der Unabhängigkeit gegen aussen. 1291 schliessen Uri, Schwyz und Unterwalden das erste dokumentierte Bündnis ab. Im Lauf der Jahrhunderte wächst die Eidgenossenschaft durch weitere Bündnisse und durch Gebietseroberungen heran.
1798-1802
Helvetik:
Einheitsstaat unter fremder Herrschaft
Nach dem Einmarsch französischer Truppen wird die Eidgenossenschaft zur Helvetischen Republik umgestaltet: zu einem Einheitsstaat unter Pariser Kontrolle.
1803-1814
Mediation:
Gelockerte Fremdherrschaft
Nach Bürgerkriegen zwischen Föderalisten und Anhängern der Helvetischen Republik gibt Napoleon der Schweiz eine Mediationsverfassung. Sie gibt den Kantonen eine gewisse Eigenständigkeit zurück und legt die meisten Kantonsgrenzen fest.
1815
Bundesvertrag:
Neutralität und Staatenbund
Nach dem Sturz Napoleons anerkennen die europäischen Grossmächte die Neutralität der Schweiz und die heute gültigen Landesgrenzen werden fixiert. Der Bundesvertrag von 1815 fasst die verschiedenen eidgenössischen Bündnisse zu einem einzigen Staatenbund zusammen.
1847-1848
Sonderbundskrieg:
Liberale gegen Konservative
Bei der Frage nach der Ausgestaltung des Bundes kommt es zu einem Bürgerkrieg zwischen liberalen und katholisch-konservativen Kantonen. Der Sonderbundskrieg endet mit dem Sieg der liberalen Kräfte.
1848
Bundesverfassung:
Demokratischer Bundesstaat
Die Bundesverfassung gewährt den meisten Bürgern – Männern – verschiedene Rechte und Freiheiten, u.a. das Stimm- und Wahlrecht. Auf Bundesebene wird das Zweikammersystem eingeführt, mit einem National- und einem Ständerat, welche den Bundesrat wählen. Einige Bereiche werden zentralisiert. Die Schweiz entwickelt sich zum einheitlichen Rechts- und Wirtschaftsraum.
1874, 1891
Ausbau der Demokratie:
Initiative, Referendum
Die revidierte Bundesverfassung überträgt dem Bund mehr Aufgaben und weitet die demokratischen Rechte auf Bundesebene aus. 1874 wird das Referendum eingeführt, 1891 die Volksinitiative.
1914-1918
Erster Weltkrieg, Generalstreik:
Sozialistische Ideen
Armut und Arbeitslosigkeit während des ersten Weltkriegs sowie die sozialistischen Ideen der Russischen Revolution gipfeln 1918 im landesweiten Generalstreik.
1919, 1929
Proporz:
Weiter Richtung Konsensdemokratie
1919 wird der Nationalrat zum ersten Mal im Proporzverfahren gewählt, und im Bundesrat sitzen nun auch zwei katholisch-konservative Mitglieder (heute Die Mitte/CVP). Ab 1929 ist auch ein Mitglied der Bauern-, Gewerbe- und Bürgerpartei im Bundesrat vertreten (heute SVP).
1939-1945
Zweiter Weltkrieg:
Einbindung der Linken
Vor dem Hintergrund des Zweiten Weltkriegs rücken die politischen Kräfte von links bis rechts zusammen: 1943 wählt das Parlament einen Sozialdemokraten in die Regierung, 1951 einen zweiten. Seit 1959 setzt sich der Bundesrat aus vier Parteien zusammen (Zauberformel).
1971
Gleichberechtigung:
Stimmrecht für Frauen
Im Februar 1971 nehmen die Stimmbürger das eidgenössische Stimm- und Wahlrecht für Frauen mit 66% Ja-Stimmen an. Die meisten Kantone und Gemeinden führen das Frauenstimmrecht nun auch auf kantonaler und kommunaler Ebene ein.
2000
Dritte Bundesverfassung:
Bewahrung und Offenheit
Die totalrevidierte Bundesverfassung regelt die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Das Schweizer Volk stimmt den bilateralen Verträgen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) zu. Zwei Jahre später (2002) entscheidet es sich für den Beitritt zur UNO.