Das Bundesgericht
Das Bundesgericht entscheidet als oberste Instanz bei
Rechtsstreitigkeiten zwischen Bürgerinnen, zwischen Bürgern und Staat, zwischen
Kantonen sowie zwischen Bund und Kantonen. Betroffen sind das Zivil-, Straf-,
Verwaltungs- und Sozialversicherungsrecht.
Aufgaben des Bundesgerichts
Prüft Urteile unterer Gerichte in der Regel
endgültig
Das Bundesgericht beurteilt als oberste Instanz Beschwerden gegen Urteile der höchsten
kantonalen Gerichte, des Bundesstrafgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts und
des Bundespatentgerichts. Es prüft, ob diese das Recht korrekt angewendet
haben. Bei Menschenrechtsfragen kann Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte erhoben werden.
Sorgt für einheitliche Rechtsanwendung
Das Bundesgericht sorgt mit seinen Entscheiden für eine
einheitliche Anwendung des Bundesrechts. Es schützt die verfassungsmässigen
Rechte der Bürgerinnen und Bürger. Die anderen Gerichte und die
Verwaltungsbehörden orientieren sich an seinen Urteilen.
Trägt
zur Entwicklung des Rechts bei
Muss das Bundesgericht
eine rechtliche Frage beurteilen, die vom Gesetz nicht oder nicht eindeutig
geregelt ist, trägt es mit seiner Rechtsprechung zur Entwicklung des Rechts
bei. Das kann dazu führen, dass das Parlament ein Gesetz neu formuliert.
Organisation des Bundesgerichts
Das Bundesgericht ist nach Rechtsgebieten gegliedert. Es
besteht aus:
-zwei öffentlich-rechtlichen
Abteilungen (z.B. Steuern, politische Rechte)
-zwei
zivilrechtlichen Abteilungen (z.B. Vertragsrecht, Familienrecht)
-einer
strafrechtlichen Abteilung
-zwei
sozialrechtlichen Abteilungen (z.B. Unfall- und Invalidenversicherung).
38 ordentliche und 19 nebenamtliche Richterinnen und Richter
sind am Bundesgericht tätig. Sie werden unterstützt von 350 weiteren
Mitarbeitenden (davon rund 150 Gerichtsschreiberinnen und
Gerichtsschreiber).
Gegen aussen wird das Bundesgericht durch sein Präsidium
vertreten. Über die wichtigsten Fragen entscheidet das Gesamtgericht (alle 38
Bundesrichterinnen und Bundesrichter). Sitz des Bundesgerichts ist Lausanne. Die beiden
sozialrechtlichen Abteilungen befinden sich aus historischen Gründen in
Luzern.
Präsidentin: Martha
Niquille
Termine für öffentliche Urteilsberatungen
www.bger.ch
Besonderheiten des Bundesgerichts
In der Regel schriftlich
Das Verfahren
vor Bundesgericht ist grundsätzlich schriftlich. Die zuständige Richterin
studiert die Akten und unterbreitet den anderen beteiligten Richtern einen
schriftlichen Urteilsentwurf. Sind alle damit einverstanden, ist das Urteil so
gefällt. Werden sie sich nicht einig, findet eine
öffentliche mündliche Urteilsberatung statt.
Transparent
Bei einer öffentlichen Urteilsberatung
diskutieren die Richterinnen und Richter den
Fall, oft in Anwesenheit der Streitparteien, von Medienschaffenden oder
Besucherinnen. Am Schluss stimmen die Richter per Handerheben ab. Alle Urteile des Bundesgerichts werden
im Internet
publiziert. Von Urteilsberatungen, welche die Öffentlichkeit besonders
interessieren, werden Filmaufnahmen
zur Verfügung gestellt.
Keine eigenen Abklärungen zum Geschehenen
Das
Bundesgericht prüft Rechtsfragen. Es stützt sich daher grundsätzlich auf die
Tatsachen, wie sie von den Vorinstanzen festgestellt wurden.
Mehrsprachig – drei oder fünf Richter
Die
Richterinnen und Richter des Bundesgerichts kommen aus allen Sprachregionen der
Schweiz. Bei öffentlichen Urteilsberatungen sprechen sie ihre Muttersprache.
Die Urteile werden jeweils entweder auf Deutsch, Französisch oder Italienisch
abgefasst und nicht übersetzt. In der Regel entscheiden drei Richter, bei Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung oder auf Antrag
einer Richterin fünf.
Verfahren nach Art der Erledigung 2020