Die Gerichte
Es gibt vier
eidgenössische Gerichte. Oberstes Gericht ist das Bundesgericht, das in letzter
Instanz über Fälle aus nahezu allen Rechtsgebieten entscheidet.
Die drei
erstinstanzlichen Gerichte des Bundes haben unterschiedliche Aufgaben. Das
Bundesstrafgericht ist zuständig für Strafsachen mit besonderer Bedeutung für
die Eidgenossenschaft sowie für Beschwerden betreffend Rechtshilfe in
Strafsachen
. Das
Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Beschwerden gegen Verfügungen der
eidgenössischen Verwaltungsbehörden und das Bundespatentgericht in
Streitigkeiten um Erfindungspatente.
www.eidgenoessischegerichte.ch
Verfahrenswege im Schweizer Rechtssystem
Die Gerichte des Bundes sind auf vier Standorte verteilt
2020 wurden rund 16 000 Verfahren abgeschlossen
Mehrstufiges
Verfahren
Als erste und zweite Instanz urteilen kantonale
Gerichte oder die erstinstanzlichen Gerichte des Bundes. Sind Betroffene mit
einem Urteil nicht einverstanden, können sie ihren Fall ans Bundesgericht
weiterziehen. Das Bundesgerichtsgesetz regelt, unter welchen Voraussetzungen
eine Beschwerde möglich ist.
Wahl der Richterinnen und Richter
Die Richterinnen und Richter der eidgenössischen Gerichte werden von der Vereinigten Bundesversammlung jeweils für eine Amtsdauer von 6 Jahren gewählt. Die Wiederwahl ist unbeschränkt möglich. Richterinnen und Richter scheiden spätestens am Ende ihres 68. Altersjahrs aus dem Amt aus.
Die Vereinigte Bundesversammlung wählt auch das Präsidium und das Vizepräsidium der Gerichte. Die präsidiale Amtsdauer beträgt 2 Jahre (Ausnahme Bundespatentgericht: 6 Jahre). Eine einmalige Wiederwahl ist möglich.