GESCHICHTE DER SCHWEIZ
Die Schweiz entwickelte sich über Jahrhunderte aus einem Geflecht verschiedener Bündnisse über einen Staatenbund hin zum Bundesstaat. Landesgrenzen und Neutralität wurden 1815 international festgelegt und anerkannt. Das politische System geht auf die Bundesverfassung von 1848 zurück. Seither haben die Kompetenzen des Bundes, die Volksrechte und die politische Vielfalt zugenommen.
1291 | Alte Eidgenossenschaft
BÜNDNISPARTNERSCHAFTEN
Wechselnde Bündnisse zwischen Städten und Landschaften bezwecken die Sicherung der politischen Ordnung gegen innen und der Unabhängigkeit gegen aussen. 1291 schliessen Uri, Schwyz und Unterwalden das erste dokumentierte Bündnis ab. Der Begriff «Eitgenoze» taucht 1315 auf. Im Lauf der Jahrhunderte wächst die Eidgenossenschaft durch weitere Bündnisse und durch Gebietseroberungen.
1798 –1802 | Helvetik
EINHEITSSTAAT UNTER FREMDER HERRSCHAFT
Nach dem Einmarsch französischer Truppen wird die Eidgenossenschaft zur Helvetischen Republik umgestaltet: zu einem Einheitsstaat unter Pariser Kontrolle.
1803 –1814 | Mediation
GELOCKERTE FREMDHERRSCHAFT
Nach Bürgerkriegen zwischen Föderalisten und Anhängern der Helvetischen Republik gibt Napoleon der Schweiz eine Mediationsverfassung. Sie gibt den Kantonen eine gewisse Eigenständigkeit zurück und legt die meisten Kantonsgrenzen fest.
1815 | Bundesvertrag
NEUTRALITÄT UND STAATENBUND
Nach dem Sturz Napoleons anerkennen die europäischen Grossmächte die Neutralität der Schweiz und die heute gültigen Landesgrenzen werden fixiert. Der Bundesvertrag von 1815 fasst die verschiedenen eidgenössischen Bündnisse zu einem einzigen Staatenbund zusammen. Dieser ist für die Sicherheitspolitik zuständig.
1847–1848 | Sonderbundskrieg
LIBERALE GEGEN KONSERVATIVE
Bei der Frage nach der Ausgestaltung des Bundes kommt es schlussendlich zu einem Bürgerkrieg zwischen liberalen und katholisch-konservativen Kantonen. Der Sonderbundskrieg endet mit dem Sieg der liberalen Kräfte.
1848 | Bundesverfassung
DEMOKRATISCHER BUNDESSTAAT
Die Bundesverfassung gewährt den meisten Bürgern – Männern – verschiedene Rechte und Freiheiten, u. a. das Stimm- und Wahlrecht. Auf Bundesebene wird nach amerikanischem Vorbild das Zweikammersystem eingeführt, mit einem National- und einem Ständerat, die den Bundesrat wählen. Einige Bereiche werden zentralisiert. Die Schweiz entwickelt sich zum einheitlichen Rechts- und Wirtschaftsraum.
1874, 1891 | Ausbau der Demokratie
INITIATIVE, REFERENDUM
Die revidierte Bundesverfassung überträgt dem Bund mehr Aufgaben und weitet die demokratischen Rechte auf Bundesebene aus. 1874 wird das Referendum eingeführt, 1891 die Volksinitiative. 1891 wählt das Parlament zum ersten Mal einen Vertreter der Katholisch-Konservativen (heute CVP) in die Regierung: Erstmals seit 1848 besteht der Bundesrat nicht mehr nur aus Freisinnigen.
1914 –1918 | Erster Weltkrieg, Generalstreik
SOZIALISTISCHE IDEEN
Armut und Arbeitslosigkeit während des ersten Weltkriegs sowie die sozialistischen Ideen der Russischen Revolution gipfeln 1918 im landesweiten Generalstreik.
1919, 1929 | Proporz
WEITER RICHTUNG KONSENSDEMOKRATIE
1919 wird der Nationalrat zum ersten Mal im Proporzverfahren gewählt, und im Bundesrat sitzt nun ein zweites katholisch-konservatives Mitglied. Ab 1929 ist auch ein Mitglied der Bauern-, Gewerbe- und Bürgerpartei (heute SVP) im Bundesrat vertreten.
1939 –1945 | Zweiter Weltkrieg
EINBINDUNG DER LINKEN
Vor dem Hintergrund des Zweiten Weltkriegs rücken die politischen Kräfte von Links bis Rechts zusammen: 1943 wählt das Parlament einen Sozialdemokraten in die Regierung, 1951 einen zweiten. Seit 1959 setzt sich der Bundesrat aus vier Parteien zusammen («Zauberformel»).
1971 | Gleichberechtigung
STIMMRECHT FÜR FRAUEN
Im Februar 1971 nehmen die Stimmbürger das eidgenössische Stimm- und Wahlrecht für Frauen mit 66% Ja-Stimmen an. Die meisten Kantone und Gemeinden führen das Frauenstimmrecht nun auch auf kantonaler und kommunaler Ebene ein.
2000 | Dritte Bundesverfassung
BEWAHRUNG UND OFFENHEIT
Die totalrevidierte Bundesverfassung betont die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen und regelt die Aufgabenteilung. Das Schweizer Volk stimmt den bilateralen Verträgen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) zu. Zwei Jahre später (2002) entscheidet es sich für den Beitritt zur UNO.