FÖDERALISMUS
Die Schweiz ist ein föderalistischer Staat: Die Macht ist zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden aufgeteilt. Kantone und Gemeinden haben grosse Spielräume, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Der Föderalismus macht es möglich, dass die Schweiz als Einheit bestehen kann – trotz vier Sprachkulturen und unterschiedlicher regionaler Eigenheiten.
Bund
Seit 1848 ist die Schweiz ein Bundesstaat, bezeichnet auch als «Eidgenossenschaft» oder als «Bund». Die Bundesverfassung legt die Aufgaben des Bundes fest. Dazu gehören u. a. die Beziehungen zum Ausland, die Landesverteidigung, das Nationalstrassennetz und die Kernenergie. National-und Ständerat bilden das eidgenössische Parlament, die Landesregierung besteht aus sieben Bundesräten, das Bundesgericht stellt die nationale Rechtsprechung sicher. Zu seiner Finanzierung erhebt der Bund u. a. die direkte Bundessteuer.
- Elf Prozent der Schweizerinnen und Schweizer leben im Ausland («Auslandschweizer»).
- 85 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner leben in städtischen Gebieten.
- Die Einnahmen aus der direkten Bundessteuer machen rund 31 Prozent der Einnahmen des Bundes aus.
Kantone
Der Bund besteht aus 26 Kantonen, auch «Stände» genannt. Jeder Kanton hat ein eigenes Parlament, eine eigene Regierung, eigene Gerichte und eine eigene Verfassung. Diese darf der Bundesverfassung nicht widersprechen. Die Kantone setzen die Vorgaben des Bundes um, gestalten ihre Tätigkeit aber nach eigenen Bedürfnissen. Grossen Gestaltungsspielraum haben sie z. B. im Schul- und Spitalwesen, im Bereich Kultur sowie bei der Polizei. Jeder Kanton erhebt zu seiner Finanzierung kantonale Steuern.
- Im Kanton Basel-Stadt ist das Bruttoinlandprodukt (BIP) pro Kopf mehr als dreimal so gross wie im Kanton Uri.
- In den Nationalen Finanzausgleich zahlen der Bund und sieben Kantone ein, 19 Kantone erhalten daraus Ausgleichszahlungen.
- In den Kantonen Appenzell Innerrhoden und Glarus finden noch Landsgemeinden statt.
Gemeinden
Die 26 Kantone sind in Gemeinden gegliedert. Jeder Kanton regelt die Aufgabenteilung zwischen sich und seinen Gemeinden selbst. Zu den Aufgaben von Gemeinden gehören z. B. die Ortsplanung, der Schulbetrieb, das Fürsorgewesen und die Feuerwehr. Grössere Gemeinden und Städte haben Parlamente und Volksabstimmungen. In kleineren Gemeinden entscheiden die Bürgerinnen und Bürger an Gemeindeversammlungen über politische Vorlagen. Jede Gemeinde zieht Gemeindesteuern ein.
- In der kleinsten Gemeinde (Kammersrohr, SO) leben 29 Menschen, in der grössten rund 415 000 (Stadt Zürich).
- Jedes Jahr gibt es wegen Fusionen im Durchschnitt rund 30 Gemeinden weniger.
- In vier von fünf Gemeinden entscheiden die Stimmberechtigten an Gemeindeversammlungen über politische Vorlagen.