BUNDESRAT
Sieben gleichgestellte Mitglieder
Der Bundesrat ist die Regierung der Schweiz. Seine Mitglieder werden vom Parlament gewählt, für eine Amtszeit von vier Jahren. Die letzten Gesamterneuerungswahlen fanden am 11. Dezember 2019 statt, nach den Parlamentswahlen am 20.Oktober.
Das Bundespräsidium wechselt jedes Jahr. 2020 ist Simonetta Sommaruga Bundespräsidentin: Sie ist den andern Bundesratsmitgliedern gleichgestellt, leitet aber die Sitzungen und vertritt die Regierung gegen aussen. Der Bundeskanzler ist der Stabschef des Bundesrats, auch er wird vom Parlament gewählt.
Simonetta Sommaruga
Bundespräsidentin
Vorsteherin des Departements für Umwelt, Verkehr und Kommunikation
Seit 2010 im Bundesrat
Parteizugehörigkeit: SP
Guy Parmelin
Vizepräsident des Bundesrats
Vorsteher des Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Seit 2016 im Bundesrat
Parteizugehörigkeit: SVP
Ueli Maurer
Vorsteher des Finanzdepartements
Seit 2009 im Bundesrat
Parteizugehörigkeit: SVP
Alain Berset
Vorsteher des Departements des Innern
Seit 2012 im Bundesrat
Parteizugehörigkeit: SP
Ignazio Cassis
Vorsteher des Departements für auswärtige Angelegenheiten
Seit 2017 im Bundesrat
Parteizugehörigkeit: FDP
Viola Amherd
Vorsteherin des Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Seit 2019 im Bundesrat
Parteizugehörigkeit: CVP
Karin Keller-Sutter
Vorsteherin des Justiz- und Polizeidepartements
Seit 2019 im Bundesrat
Parteizugehörigkeit: FDP
Walter Thurnherr
Bundeskanzler seit 2016
Parteizugehörigkeit: CVP
Regieren und die Verwaltung führen
Der Bundesrat ist verantwortlich für die Regierungstätigkeit. Jedes Bundesratsmitglied steht einem Departement der Bundesverwaltung vor.
Der Bundesrat trifft sich jede Woche zu einer Sitzung. Besonders anspruchsvolle Dossiers vertieft er in Klausursitzungen. Pro Jahr entscheidet er über mehr als 2000 Geschäfte. Die sieben Departemente und die Bundeskanzlei unterstützen ihn bei deren Vorbereitung.
Für seine Regierungstätigkeit legt der Bundesrat Strategien und Ziele fest. Gestützt darauf bereitet er Gesetzesentwürfe vor. In Vernehmlassungsverfahren bezieht er die Meinung breiter Kreise der Bevölkerung und Wirtschaft ein. Anschliessend übergibt er die Vorlagen dem Parlament zur Beratung und zum Entscheid.
Mit dem Voranschlag (Budget) und der Staatsrechnung steuert der Bundesrat die Finanzen des Bundes. Die abschliessenden Entscheide dazu liegen auch hier beim Parlament.
Konsens und Kollegialität
Wie im Parlament soll es auch in der Regierung keine Machtkonzentration geben: Die Bundesrätinnen und Bundesräte gehören vier verschiedenen Parteien an. Vier Bundesratsmitglieder stammen aus der deutschen, zwei aus der französischen und eines aus der italienischen Schweiz.
Der Bundesrat entscheidet als Kollegium: Die Mitglieder suchen nach einem Konsens, um ihre Politik mehrheitsfähig zu gestalten. Gegen aussen vertreten die Bundesrätinnen und Bundesräte die Position des Kollegiums, auch wenn sie persönlich oder ihre Partei anderer Meinung sind (Kollegialitätsprinzip). Im Gegensatz zu ausländischen Systemen gibt es in der Schweiz keine klare Trennung zwischen Regierung und Opposition.
Informationspflicht
Der Bundesrat hat die Aufgabe, das Parlament, die Kantone und die Öffentlichkeit zu informieren. Und zwar nicht nur über seine Entscheide, sondern auch über seine Lagebeurteilungen, Planungen und Vorkehrungen. Dabei wird er von der Bundeskanzlei und vom Bundesratssprecher, Vizekanzler André Simonazzi, unterstützt.
Bundespräsidentin Simmonetta Sommaruga und André Simonazzi an einer Medienkonferenz
Film «Der Bundesrat kurz erklärt»
Von der Einparteien- zur Vielparteienregierung
1848 bestand der Bundesrat aus sieben Freisinnigen (heute FDP.Die Liberalen). Sie regierten 43 Jahre lang allein.
1891 kam das erste Mitglied der Katholisch-Konservativen in die Regierung, 1919 das zweite (heute CVP).
1929 wählte die Vereinigte Bundesversammlung ein Mitglied der Bauern-, Gewerbe- und Bürgerpartei in den Bundesrat (heute SVP).
1943 wurde der erste Sozialdemokrat (SP) in die Regierung eingebunden, 1951 der zweite.
1959 vereinbarten die vier wählerstärksten Parteien die Bildung einer Regierung nach der «Zauberformel»: 2 FDP, 2 CVP, 2 SP, 1 SVP. Dieses Verhältnis blieb 44 Jahre lang unverändert.
2003 gewann die SVP bei den Bundesratswahlen einen Sitz auf Kosten der CVP.
2008 wechselten die beiden SVP-Vertreter zur neugegründeten Bürgerlich-Demokratischen Partei (BDP).
2009 wurde ein SVP-Vertreter an Stelle des zurückgetretenen BDP-Vertreters gewählt.Die Regierung bestand nun aus 2 FDP, 2 SP, 1 SVP, 1 BDP, 1 CVP.
2015 trat die BDP-Vertreterin zurück. Die Vereinigte Bundesversammlung wählte an ihrer Stelle einen SVP-Vertreter. Seither setzt sich der Bundesrat wieder
aus vier verschiedenen Parteien zusammen: 2 FDP, 2 SP, 2 SVP, 1 CVP.