Es ist zwar der Bundesrat, der die Schweiz nach aussen vertritt und für auswärtige Angelegenheiten zuständig ist, auch indem er Verträge aushandelt und ratifiziert. Er hat dabei aber die Mitwirkungsrechte der Bundesversammlung zu wahren und ihr Verträge zur Genehmigung zu unterbreiten.
In den vergangenen Jahrzehnten kam es auf wirtschaftlicher Ebene stetig zu einer Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit, womit auch die Zahl der Staatsverträge stieg. Da sich diese Staatsverträge in der Regel auf das innerstaatliche Recht auswirken, ging mit dieser Entwicklung der Wunsch des Parlaments einher, als Legislative möglichst früh in den Verhandlungsprozess eingebunden zu sein. Seit der Jahrtausendwende ist die Aussenpolitik somit ein Feld der Kooperation zwischen Exekutive und Legislative.
Der Bundesrat konsultiert seither die für die Aussenpolitik zuständigen Kommissionen bei vielen Vorhaben. Ausserdem wirkt die Bundesversammlung in internationalen parlamentarischen Versammlungen mit und pflegt die Beziehung zu ausländischen Parlamenten. Die parlamentarische Aussenpolitik ermöglicht es den zuständigen Organen (Ratspräsidien, Kommissionen, ständigen oder nicht ständigen Delegationen) und Mitgliedern des Parlaments, eigene aussenpolitische Erfahrungen zu sammeln und Zugang zu Informationen aus erster Hand zu erhalten. Ferner ermöglicht die parlamentarische Aussenpolitik die Mitgestaltung und Einflussnahme auf die politische Arbeit in den interparlamentarischen Organisationen, die Vertretung der Schweizer Interessen an internationalen parlamentarischen Treffen, die Etablierung einer zur Regierungsebene ergänzenden Kommunikationsebene sowie den Aufbau eines parlamentarischen Beziehungsnetzes.