In jeder grösseren Gruppe bedarf es Regeln, so auch im National- und Ständerat: Jedem Ratsmitglied wird ein Sitzplatz zugeteilt, wobei Mitglieder der gleichen Partei in der Regel beieinander sitzen. An der ersten Sitzung der neuen Legislatur wählt jeder Rat seinen Vorsitz und die Mitglieder des Ratsbüros. Der Ratspräsident oder die Ratspräsidentin leitet die Ratssitzungen. Er oder sie wird dabei vom Ratssekretariat unterstützt.
Die Mitglieder einer Partei oder gleichgesinnter Parteien formieren sich zu Fraktionen. Zur Bildung einer Fraktion sind mindestens fünf Mitglieder aus einem Rat erforderlich. Im Nationalrat haben bei den allermeisten Geschäften nur Mitglieder einer Fraktion das Recht zu sprechen. Zudem ist dort die Fraktionszugehörigkeit Voraussetzung, um in einer Kommission Einsitz nehmen zu können. Nur wer einer Fraktion angehört, kann also wirksam Politik betreiben. Parteien mit weniger als fünf Parlamentsmitgliedern bemühen sich deshalb um Anschluss an eine Fraktion. Sie werden umgekehrt aber auch umworben. Je grösser nämlich eine Fraktion ist, desto mehr Kommissionssitze stehen ihr zu und desto grösser ist ihr Einfluss im Rat.
Für die Ratsmitglieder ist es eine schwierige Aufgabe, sich in der Überfülle der Geschäfte, die oft auch eher technische Fragen behandeln, eine fundierte Meinung zu bilden. Bevor die Geschäfte in den Rat kommen, werden sie deshalb in den Fraktionen diskutiert: Man versucht, sich auf einheitliche Positionen festzulegen, die von den Fraktionsmitgliedern dann im Rat sowie gegenüber den Medien und der Öffentlichkeit vertreten werden. Die Ratsmitglieder stimmen jedoch ohne Weisungen: Es ist jedem Ratsmitglied freigestellt, bei den Abstimmungen im Rat von der Fraktionsmeinung oder der Position eines Kantons oder eines Verbands abzuweichen.
Die Kommissionen bieten Raum, um ausführliche und vertiefte Diskussionen zu führen, Sachfragen zu klären, Fachleute der Verwaltung, Expertinnen und Experten und die betroffenen Kreise anzuhören und sich mit den Bundesrätinnen und Bundesräten auszutauschen. Sie sind aber auch der Ort, wo ausprobiert werden kann, ob bestimmte Ideen über Parteigrenzen hinweg mehrheitsfähig sind.
Die Hauptaufgabe des Parlaments ist es, Gesetze zu beschliessen. Das Spektrum erstreckt sich vom Auslandschweizergesetz bis zum Zivildienstgesetz, von Fragen des Naturschutzes bis zum Autobahnbau, vom Kriegsmaterialgesetz bis zur Friedensförderung.
Das Parlament ist aber auch zuständig für:
Allein bringt keine Fraktion ein Geschäft durch; um zu gewinnen, braucht es Allianzen. Meist teilt sich das Parlament bei strittigen Vorlagen in ein eher bürgerliches und ein eher linkes Lager. Damit entscheidet letztlich die politische Mitte über Ja oder Nein, je nachdem, auf welche Seite sie sich schlägt. Ab und zu kommt es allerdings auch zu einer sogenannt unheiligen Allianz: Die linke – SP und Grüne – und die rechte Ratsseite – SVP – spannen zusammen, um eine Vorlage mit vereinten Kräften, aber aus teils völlig entgegengesetzten Motiven, grundlegend zu verändern oder gar abzulehnen.