Ein Legislaturwechsel endet nicht etwa mit der Vereidigung der Ratsmitglieder, sondern erst mit der Neuzusammensetzung der Kommissionen. Das jeweilige Ratsbüro wählt in der ersten Session einer neuen Legislaturperiode die Mitglieder der Kommissionen. Die Amtsdauer der Kommissionsmitglieder beträgt vier Jahre, wobei eine Wiederwahl möglich ist.
Insgesamt sind in beiden Räten 427 Kommissionssitze zu besetzen. Ein ausgeklügelter Verteilschlüssel stellt sicher, dass alle Fraktionen gemäss ihrer Grösse in annähernd allen Kommissionen angemessen vertreten sind. Dabei kann bereits eine vermeintlich geringfügige Änderung der Fraktionsgrösse um ein oder zwei Sitze dazu führen, dass einer Fraktion ungleich mehr oder weniger Kommissionssitze zugeteilt werden. Hier zeigt sich, weshalb parteilose Ratsmitglieder gerne von Fraktionen umworben werden. Und es zeigt sich auch, dass ein allfälliger Zusammenschluss von Parteien zu einer grösseren Fraktion ein strategischer Schachzug sein kann, um einem gemeinsamen Standpunkt mehr Gewicht zu verleihen.
Ein Beispiel, das aufzeigt, welche Auswirkungen die Wahl eines neuen Ratsmitglieds für die Zusammensetzung der Kommissionen haben kann: Mit der Wahl von Ständerätin Karin Keller-Sutter in den Bundesrat im Dezember 2018 musste der frei werdende Ständeratssitz der ausscheidenden FDP-Frau neu besetzt werden.
Mit den Wahlen vom 20. Oktober 2019 hat sich die Zusammensetzung des Parlaments deutlich verändert. Da die vorberatenden Kommissionen die Stossrichtung für spätere Ratsentscheide vorgeben, wird sich weisen, inwiefern der Wechsel zur 51. Legislatur auch einen Politikwechsel mit sich bringt.