WÄHLEN UND ABSTIMMEN
In kaum einem anderen Staat hat das Volk derart weitreichende Mitbestimmungsrechte wie in der Schweiz. Schweizerinnen und Schweizer, die mindestens 18-jährig sind, dürfen auf nationaler Ebene wählen und abstimmen. Neben den Parlamentswahlen, die alle vier Jahre stattfinden, können sich die Stimmberechtigten bis zu viermal pro Jahr in Volksabstimmungen zu politischen Sachfragen äussern. Meistens stehen bei einem Urnengang gleich mehrere Vorlagen zur Diskussion.
Über Verfassung und Gesetz
Über jede Änderung der Verfassung wird abgestimmt (obligatorisches Referendum). Verfassungsänderungen brauchen die Zustimmung einer Mehrheit des Volks und der Kantone (doppeltes Mehr). Über ein revidiertes oder neues Gesetz wird hingegen nur abgestimmt, wenn ein fakultatives Referendum dies verlangt. Das Gesetz ist angenommen, wenn das Volk mehrheitlich zustimmt (einfaches Mehr).
Wahlen und Abstimmungen 2020
2020 finden die eidgenössischen Abstimmungen an folgenden Sonntagen statt:
9. Februar, 17. Mai, 27. September und 29. November.
Jeweils mindestens vier Monate im Voraus legt der Bundesrat fest, welche Vorlagen zur Abstimmung gelangen.
Die App mit Informationen zu eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen. Erhältlich im App Store und bei Google Play.
Eidgenössische Wahlen finden alle vier Jahre statt. Die letzten Wahlen wurden am 20. Oktober 2019 durchgeführt.
WAHLRECHT
Wählen und gewählt werden
Alle Wahlberechtigten können einerseits Mitglieder für das Parlament wählen (aktives Wahlrecht) und andererseits selbst für einen Parlamentssitz kandidieren (passives Wahlrecht). Für den Nationalrat sind auch die Auslandschweizerinnen und -schweizer wahlberechtigt, in gewissen Kantonen auch für den Ständerat.
Nationalrat und Ständerat
Die 200 Mitglieder des Nationalrats und 46 Mitglieder des Ständerats werden direkt vom Volk gewählt. Die Wahlen erfolgen alle vier Jahre schriftlich. Einzig in Appenzell Innerrhoden wählt die Landsgemeinde ihre Vertretung im Ständerat per Handerheben.
- Die Wahlbeteiligung bei den eidgenössischen Wahlen 2019 betrug 45% (2015: 48%).
- 4645 Frauen und Männer hatten 2019 für den Nationalrat kandidiert (2015: 3788).
- Auf Bundesebene sind die Frauen seit 1971 stimm- und wahlberechtigt.
VOLKSINITIATIVE
Die Verfassung ändern
Bürgerinnen und Bürger können mit einer Volksinitiative eine Änderung der Verfassung – nicht aber eines Gesetzes – verlangen. Alle wahlberechtigten Schweizerinnen und Schweizer können eine Volksinitiative unterzeichnen und in einer Gruppe von mindestens sieben Personen (Initiativkomitee) auch selbst eine Volksinitiative lancieren.
100 000 Unterschriften
Damit eine Volksinitiative zustande kommt, sind 100 000 gültige Unterschriften nötig. Diese müssen innerhalb von 18 Monaten gesammelt werden. Bundesrat und Parlament empfehlen eine Annahme oder Ablehnung der Volksinitiative. Für eine Zustimmung ist die Mehrheit von Volk und Kantonen notwendig (doppeltes Mehr). Bei einer Annahme erfolgt die konkrete Umsetzung, bei einer Ablehnung gilt das bisherige Recht.
- Volksinitiativen gibt es auf Bundesebene seit 1891.
- 216 Volksinitiativen kamen seither zur Abstimmung. 22 wurden angenommen.
- Am 31.12.2019 waren 16 Initiativen im Sammelstadium, 16 beim Bundesrat oder Parlament hängig und drei waren abstimmungsreif.
FAKULTATIVES REFERENDUM
Ein neues Gesetz stoppen
Das Parlament verabschiedet neue oder geänderte Gesetze. Bürgerinnen und Bürger können dagegen und gegen gewisse Staatsverträge ein Referendum ergreifen. Auch das Referendumsrecht ist ein wichtiger Bestandteil der direkten Demokratie.
50 000 Unterschriften
Wahlberechtigte Schweizerinnen und Schweizer können ein Referendum unterzeichnen. Für eine Volksabstimmung sind die gemeinsame Forderung von acht Kantonen (Kantonsreferendum) oder 50 000 gültige Unterschriften nötig. Diese müssen innerhalb von 100 Tagen gesammelt werden. Die Vorlage tritt in Kraft, wenn die Mehrheit des Volks Ja sagt (einfaches Mehr). Sagt es Nein, gilt das bisherige Recht.
- 1874 wurde das Referendum eingeführt.
- 190 fakultative Referenden kamen seither zustande, 80 Vorlagen wurden vom Volk gestoppt.
- Am 31.12.2019 lief für 21 Bundesgesetze und –beschlüsse die Referendumsfrist. Gegen sechs Vorlagen wurden Unterschriften gesammelt.