GEWALTENTEILUNG
Gewaltenteilung verhindert die Konzentration von Macht bei einzelnen Personen oder Institutionen und schiebt dem Machtmissbrauch einen Riegel. Die Macht ist auf die drei Staatsgewalten Legislative, Exekutive und Judikative verteilt. Eine Person darf gleichzeitig nur einer der drei Staatsgewalten angehören. Die Schweiz hat die Gewaltenteilung mit dem Bundesstaat von 1848 eingeführt.
Exekutive
Gesetze umsetzen
Der Bundesrat ist die Regierung der Schweiz. Er führt die laufenden Geschäfte und setzt die Gesetzesbeschlüsse des Parlaments um. Jedes der sieben Bundesratsmitglieder steht einem Departement vor. Zusammen mit der Bundeskanzlei bilden die sieben Departemente die Bundesverwaltung.
Legislative
Gesetze beschliessen
Das Parlament besteht aus dem National- und Ständerat. Die beiden Räte sind gleichberechtigt; zusammen bilden sie die Bundesversammlung. Das Parlament erlässt Gesetze und überwacht die Geschäftsführung des Bundesrats und des Bundesgerichts.
Judikative
Recht sprechen
Das Bundesgericht ist das höchste Gericht der Schweiz. Es sorgt für die einheitliche Anwendung des Rechts und schützt die Rechte der Bürgerinnen und Bürger. Zudem entscheidet es als oberste Instanz über Rechtsstreitigkeiten zwischen Bürger und Staat oder Bund und Kantonen.
In der Schweiz können rund 5,5 Millionen Frauen und Männer an den eidgenössischen Wahlen teilnehmen. Unter 18-Jährige sowie ausländische Staatsangehörige haben auf Bundesebene kein Wahlrecht.
Das Schweizer Volk wählt das Parlament (Legislative). Das Volk ist somit die oberste politische Instanz der Schweiz. Der Nationalrat repräsentiert die gesamte Bevölkerung, der Ständerat vertritt die 26 Kantone. Die eidgenössischen Wahlen finden alle vier Jahre statt.
Das Parlament wählt mehrere Instanzen, nämlich:
- die Exekutive: die sieben Mitglieder des Bundesrats und die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler. Ihre Amtsdauer beträgt vier Jahre; eine Wiederwahl ist möglich.
- die Judikative: den Bundesgerichtspräsidenten sowie die Richterinnen und Richter des Bundesgerichts und der drei erstinstanzlichen Gerichte.
- den Bundesanwalt: Er leitet die Bundesanwaltschaft. Diese verfolgt unter anderem Delikte im Zusammenhang mit Sprengstoff und Spionage sowie Amtsdelikte von Bundesangestellten.
Das Parlament hat die Oberaufsicht über den Bundesrat und die Bundesverwaltung sowie über die eidgenössischen Gerichte und die Bundesanwaltschaft. Die Parlamentsmitglieder wiederum werden vom Volk gewählt. Ihm sind sie Rechenschaft schuldig.