Interview mit dem Bundesgerichtspräsident
Es gibt keine Demokratie ohne unabhängige Justiz und keine Justiz ohne unabhängige Richterinnen und Richter.
Drei Fragen an den Bundespräsidenten
Drei Fragen an den Bundesgerichtspräsidenten
Hat die Digitalisierung auch am Bundesgericht Einzug gehalten?
Die Digitalisierung ist am Bundesgericht gut fortgeschrit ten. Die Dossiers zu den jährlich über 7000 Gerichtsverfah ren werden heute auch elektronisch geführt. Am Morgen wird dazu die Post eingescannt. Später können die Dokumente am Bildschirm elektronisch abgerufen werden. Das Dossier mit den Papierdokumenten existiert aber weiterhin. Das Bundesgericht wirkt zudem beim gesamt schweizerischen Projekt «Justitia 4.0» zur Digitalisierung der Schweizer Justiz mit.
Spielt künstliche Intelligenz (KI) in der Justiz eine Rolle?
Am Bundesgericht ist seit 2021 eine selber entwickelte, auf KI basierende Software im Einsatz, um die Urteile vor der Veröffentlichung im Internet zu anonymisieren. Die KI-Anwendung macht Vorschläge, welche Namen und Hinweise auf die Identität einer Person durch «A.» «B.» oder «C.» zu ersetzen sind. Die Trefferquote liegt bei über 90 Prozent. Den Rest und die Kontrolle der KI-Vorschläge macht der Mensch.
Ist das Bundesgericht nahe an den Bürgerinnen und Bürgern?
Ja. Zunächst besteht für die Bürgerinnen und Bürger ein sehr breiter Zugang zum Bundesgericht. Nur in seltenen Fällen ist eine Beschwerde ans höchste Gericht nicht möglich. Das Bundesgericht will zudem kein Elfenbeinturm sein; an unseren Tagen der offenen Türen 2023 zum 175-Jahr-Jubiläum der Bundesverfassung konnten wir viele tolle Gespräche mit Besucherinnen und Besuchern führen. Und schon heute freuen wir uns sehr auf einen lebhaften und bereichernden Austausch beim 150-Jahr-Jubiläum des Bundesgerichts 2025!
Der Bundesgerichtspräsident wird vom Parlament für zwei Jahre gewählt. Er vertritt das Bundesgericht gegen aussen.