Die Gerichte
Es gibt vier eidgenössische Gerichte. Oberstes Gericht ist das Bundesgericht, das in letzter Instanz über Fälle aus nahezu allen Rechtsgebieten entscheidet. Die drei erstinstanzlichen Gerichte des Bundes haben unterschiedliche Aufgaben. Das Bundesstrafgericht ist zuständig für Strafsachen mit besonderer Bedeutung für die Eidgenossenschaft sowie für Beschwerden betreffend Rechtshilfe in Strafsachen. Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Beschwerden gegen Verfügungen der eidgenössischen Verwaltungsbehörden und das Bundespatentgericht in Streitigkeiten um Erfindungspatente.
Verfahrenswege im Schweizer Rechtssystem
Die Gerichte des Bundes sind auf vier Standorte verteilt
2022 wurden rund 14 000 Verfahren abgeschlossen
Mehrstufiges
Verfahren
Als erste und zweite Instanz urteilen kantonale
Gerichte oder die erstinstanzlichen Gerichte des Bundes. Sind Betroffene mit
einem Urteil nicht einverstanden, können sie ihren Fall ans Bundesgericht
weiterziehen. Das Bundesgerichtsgesetz regelt, unter welchen Voraussetzungen
eine Beschwerde möglich ist.
Wahl der Richterinnen und Richter
Die Richterinnen und Richter der eidgenössischen Gerichte werden von der Vereinigten Bundesversammlung jeweils für eine Amtsdauer von 6 Jahren gewählt. Die Wiederwahl ist unbeschränkt möglich. Richterinnen und Richter scheiden spätestens am Ende ihres 68. Altersjahrs aus dem Amt aus.
Die Vereinigte Bundesversammlung wählt auch das Präsidium und das Vizepräsidium der Gerichte. Die präsidiale Amtsdauer beträgt 2 Jahre (Ausnahme Bundespatentgericht: 6 Jahre). Eine einmalige Wiederwahl ist möglich.