Das Bundesverwaltungsgericht
Das Bundesverwaltungsgericht behandelt Beschwerden, die gegen Verfügungen von Verwaltungsbehörden des Bundes erhoben werden. In gewissen Bereichen überprüft es auch kantonale Entscheide.
Aufgaben des Bundesverwaltungsgerichts
Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet auf Beschwerde hin über die Rechtmässigkeit von Verfügungen von Verwaltungsbehörden des Bundes. Entsprechend breit ist das Themenspektrum der behandelten Rechtsmaterien. Sie reichen von A wie Asylrecht bis Z wie Zollwesen. Zudem beurteilt das Gericht Beschwerden gegen gewisse Beschlüsse der Kantonsregierungen, etwa bei Spitallisten. Schliesslich urteilt es in drei Sachgebieten auf Klage hin als erste Instanz, so bei öffentlich-rechtlichen Verträgen.
Organisation des Bundesverwaltungsgerichts
Das Bundesverwaltungsgericht mit Sitz in St. Gallen setzt sich aus sechs Abteilungen und dem Generalsekretariat zusammen. Schwerpunktmässig befasst sich die die Abteilung I mit den Bereichen Infrastruktur, Abgaben, Bundespersonal und Datenschutz, die Abteilung II mit den Bereichen Wirtschaft, Wettbewerb und Bildung, die Abteilung III mit den Bereichen Sozialversicherungen und öffentliche Gesundheit, die Abteilungen IV und V mit dem Asylrecht sowie die Abteilung VI mit dem Ausländer- und Bürgerrecht.
Seine Richterinnen und Richter werden von der Vereinigten Bundesversammlung gewählt. Sie üben ihr Amt unabhängig und einzig dem Recht verpflichtet aus. Mit 73 Richterinnen und Richtern sowie 375 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist das Bundesverwaltungsgericht das grösste Gericht auf Bundesebene.
Präsident: Vito Valenti
6442 Erledigungen im Jahr 2022
Besonderheiten des Bundesverwaltungsgerichts
Eigene Abklärungen
Bei einem Rechtsstreit stützt sich das Bundesverwaltungsgericht nicht allein auf die Fakten des vorinstanzlichen Verfahrens und das Vorbringen der Parteien, sondern klärt den massgeblichen Sachverhalt selber ab. Hierfür gibt es allenfalls Gutachten in Auftrag und führt in gewissen Fällen Instruktionsverhandlungen oder Augenscheine durch.
Teils abschliessend
Das Gericht erledigt jährlich – vorab schriftlich – durchschnittlich 6500 Verfahren auf Deutsch, Französisch und Italienisch. Einen Grossteil der Verfahren behandelt es abschliessend.