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Die Gerichte des Bundes

Das Bundesgericht

Das Bundesgericht entscheidet als oberste Instanz bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Bürgerinnen, zwischen Bürgern und Staat, zwischen Kantonen sowie zwischen Bund und Kantonen. Betroffen sind das Zivil-, Straf-, Verwaltungs- und Sozialversicherungsrecht.


Aufgaben des Bundesgerichts

Prüft Urteile unterer Gerichte in der Regel endgültig
Das Bundesgericht beurteilt als oberste Instanz Beschwerden gegen Urteile der höchsten kantonalen Gerichte, des Bundesstrafgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundespatentgerichts. Es prüft, ob diese das Recht korrekt angewendet haben. Bei Menschenrechtsfragen kann Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erhoben werden.

Sorgt für einheitliche Rechtsanwendung
Das Bundesgericht sorgt mit seinen Entscheiden für eine einheitliche Anwendung des Bundesrechts. Es schützt die verfassungsmässigen Rechte der Bürgerinnen und Bürger. Die anderen Gerichte und die Verwaltungsbehörden orientieren sich an seinen Urteilen.

Trägt zur Entwicklung des Rechts bei
Muss das Bundesgericht eine rechtliche Frage beurteilen, die vom Gesetz nicht oder nicht eindeutig geregelt ist, trägt es mit seiner Rechtsprechung zur Entwicklung des Rechts bei. Das kann dazu führen, dass das Parlament ein Gesetz neu formuliert.


Organisation des Bundesgerichts

Das Bundesgericht ist nach Rechtsgebieten gegliedert. Es besteht aus den folgenden acht Abteilungen:

  • zwei öffentlich-rechtlichen Abteilungen in Lausanne (z. B. politische Rechte, Ausländerrecht)

  • zwei öffentlich-rechtlichen Abteilungen in Luzern (z. B. Unfall- und Invalidenversicherung, Steuern)

  • zwei zivilrechtlichen Abteilungen in Lausanne (z. B. Vertragsrecht, Familienrecht)

  • zwei strafrechtlichen Abteilung in Lausanne

40 ordentliche und 19 nebenamtliche Richterinnen und Richter sind am Bundesgericht tätig. Sie werden unterstützt von 350 weiteren Mitarbeitenden (davon rund 150 Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber). Gegen aussen wird das Bundesgericht durch sein Präsidium vertreten. Über die wichtigsten Fragen entscheidet das Gesamtgericht (alle 40 Bundesrichterinnen und Bundesrichter). Sitz des Bundesgerichts ist Lausanne. Zwei Abteilungen befinden sich aus historischen Gründen in Luzern.

Präsident: Yves Donzallaz

Termine für öffentliche Urteilsberatungen: www.bger.ch


Verfahren nach Art der Erledigung 2022


Besonderheiten des Bundesgerichts

In der Regel schriftlich
Das Verfahren vor Bundesgericht ist grundsätzlich schriftlich. Die zuständige Richterin studiert die Akten und unterbreitet den anderen beteiligten Richtern einen schriftlichen Urteilsentwurf. Sind alle damit einverstanden, ist das Urteil so gefällt. Werden sie sich nicht einig, findet eine öffentliche mündliche Urteilsberatung statt.

Transparent
Bei einer öffentlichen Urteilsberatung diskutieren die Richterinnen und Richter den Fall, oft in Anwesenheit der Streitparteien, von Medienschaffenden oder Besucherinnen. Am Schluss stimmen die Richter per Handerheben ab. Alle Urteile des Bundesgerichts werden im Internet publiziert. Von Urteilsberatungen, welche die Öffentlichkeit besonders interessieren, werden Filmaufnahmenzur Verfügung gestellt.

Keine eigenen Abklärungen zum Geschehenen
Das Bundesgericht prüft die korrekte Anwendung des Rechts. Es stützt sich daher grundsätzlich auf die Tatsachen, wie sie von den Vorinstanzen festgestellt wurden.

Mehrsprachig – drei oder fünf Richter
Die Richterinnen und Richter des Bundesgerichts kommen aus allen Sprachregionen der Schweiz. Bei öffentlichen Urteilsberatungen sprechen sie ihre Muttersprache. Die Urteile werden jeweils entweder auf Deutsch, Französisch oder Italienisch abgefasst und nicht übersetzt. In der Regel entscheiden drei Richter, bei Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung oder auf Antrag einer Richterin fünf.