Aufgaben des Parlaments
Das Parlament ist zuständig für die Gesetzgebung, die Festlegung des Budgets, die Wahl der Mitglieder der obersten Bundesbehörden sowie für die Oberaufsicht über den Bundesrat, die Bundesverwaltung und die eidgenössischen Gerichte.
Gesetzgebung
Gesetzgebung
Das Parlament erlässt rechtsetzende Bestimmungen in Form von Bundesgesetzen oder Verordnungen. Änderungen der Bundesverfassung muss es Volk und Ständen zur Abstimmung vorlegen.
Die Bundesverfassung
bildet die rechtliche Grundordnung der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Was in der Verfassung steht, entscheiden das Volk und die Kantone. Das Parlament kann Änderungen der Bundesverfassung ausarbeiten, muss sie aber Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreiten. Mit einer Volksinitiative kann das Volk eine Änderung der Verfassung verlangen.
Bundesgesetze
konkretisieren die Verfassung. Sie werden vom Parlament erlassen, unterstehen aber dem fakultativen Referendum: Verlangen 50 000 Stimmberechtigte oder acht Kantone eine Abstimmung, wird das Gesetz dem Volk vorgelegt. Das Gesetz tritt nur in Kraft, wenn es von der Mehrheit der Abstimmenden angenommen wurde.
Verordnungen
ergänzen die Gesetze. Die meisten Verordnungen werden vom Bundesrat und den Departementen erlassen. Sie entstehen ohne Mitwirkung des Parlaments. Bei wichtigen Verordnungen kann die zuständige parlamentarische Kommission verlangen, ihr den Entwurf zur Konsultation zu unterbreiten. Verordnungen unterstehen nicht dem Referendum.

Wahl von Bundesbehörden
Wahl von Bundesbehörden
Für Wahlen treten National- und Ständerat zur Vereinigten Bundesversammlung zusammen. Diese wählt die Regierung, besetzt die eidgenössischen Gerichte und bestimmt im Kriegsfall einen General oder eine Generalin. In der Wintersession bestellt sie jeweils für ein Jahr das Bundespräsidium: Ein Mitglied des Bundesrats wird Bundespräsident oder -präsidentin, ein zweites Vize. Die Vereinigte Bundesversammlung wählt auch den Stabschef des Bundesrats, den Bundeskanzler, den Bundesanwalt oder die Bundesanwältin sowie den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten.
Bundesratswahlen 2019, Ersatzwahlen 2022
Bei den letzten Bundesratswahlen im Dezember 2019 hat das Parlament – als Vereinigte Bundesversammlung – alle Mitglieder des Bundesrats wiedergewählt. Weil die Grünen bei den Parlamentswahlen im Oktober 2019 erstmals eine Wählerstärke von über 10% erreicht hatten, stellten sie eine eigene Kandidatin auf: Die Grünen traten gegen die FDP an. FDP-Bundesrätin Karin Keller-Sutter und FDP-Bundesrat Ignazio Cassis konnten ihren Bundesratssitz aber verteidigen und wurden mit absolutem Mehr gewählt. Der neue Bundesrat blieb also ganz der alte.
Nach den Rücktritten von Bundesrat Ueli Maurer (SVP) und Bundesrätin Simonetta Sommaruga (SP) wählte das Parlament am 7. Dezember 2022 zwei neue Bundesratsmitglieder in die Landesregierung: Albert Rösti (SVP) und Elisabeth Baume-Schneider (SP).

Budgetkontrolle und Oberaufsicht
Budgetkontrolle und Oberaufsicht
Die Hoheit über die Bundesfinanzen liegt beim Parlament: Es legt den Voranschlag für das nächste Jahr fest, nimmt Kenntnis vom Finanzplan des Bundesrats und nimmt die Staatsrechnung des Vorjahres ab. Über das Budget entscheidet das Parlament in der Wintersession. Das Geschäft geht in schnellem Wechsel von einer Kammer zur anderen. Können National- und Ständerat sich bei einer Position nicht einigen, so gilt der tiefere Betrag. Die Oberaufsicht wird durch die Finanz- und durch die Geschäftsprüfungskommissionen sowie deren Delegationen wahrgenommen. Sie überprüfen die Arbeit von Bundesrat, Bundesverwaltung und Bundesgerichten.

Der Fachbegriff für das Schweizer Parlament ist «Bundesversammlung». So steht z.B. in Artikel 148 der Bundesverfassung: «Die Bundesversammlung übt unter Vorbehalt der Rechte von Volk und Ständen die oberste Gewalt im Bund aus.»
Rechtsetzende Bestimmungen werden in Form von Bundesgesetzen und Verordnungen erlassen. Die übrigen Erlasse sind «Bundesbeschlüsse». Nur gegen die wenigsten Bundesgesetze wird das Referendum ergriffen. Einfache Bundesbeschlüsse und Verordnungen können nicht mit einem Referendum gestoppt werden.
In der 51. Legislatur (2019 – 2023) hat das Parlament 515 Erlasse verabschiedet:
187 Bundesgesetze
83 Bundesbeschlüsse
229 einfache Bundesbeschlüsse
16 Verordnungen