Gewaltenteilung
Gewaltenteilung verhindert die Konzentration von Macht bei einzelnen Personen oder Institutionen. Sie ist ein Grundprinzip der Demokratie: Die Macht ist auf die drei Staatsgewalten Legislative, Exekutive und Judikative verteilt. Eine Person darf gleichzeitig nur einer der drei Staatsgewalten angehören.
In der Schweiz können rund 5,5 Millionen Frauen und Männer an den eidgenössischen Wahlen teilnehmen. Wahlberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die mindestens 18-jährig sind.
Das Schweizer Volk wählt das Parlament (Legislative):
die 200 Mitglieder des Nationalrats und die 46 Mitglieder des Ständerats.
Das Parlament wählt die Regierung (Exekutive):
die sieben Mitglieder des Bundesrats und die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler.
Das Parlament wählt die Gerichte (Judikative):
die Bundesgerichtspräsidentin sowie die Richterinnen und Richter der vier Gerichte auf Bundesebene.
Gesetze beschliessen
Das Parlament entscheidet über Gesetze und hat die Oberaufsicht über den Bundesrat und die Bundesverwaltung sowie über die eidgenössischen Gerichte und die Bundesanwaltschaft. Es besteht aus zwei Kammern: Der Nationalrat repräsentiert die Bevölkerung, der Ständerat vertritt die 26 Kantone. Die beiden Räte sind gleichberechtigt. Zusammen bilden sie die Vereinigte Bundesversammlung.
Das Parlament wählt zudem den Bundesanwalt: Er leitet die Bundesanwaltschaft. Diese verfolgt Delikte im Zusammenhang mit Sprengstoff und Spionage sowie Amtsdelikte von Bundesangestellten.
Gesetze umsetzen
Der Bundesrat ist die Regierung der Schweiz: Er bereitet Gesetze vor und sorgt dafür, dass die Entscheide des Parlaments umgesetzt werden. Er besteht aus sieben gleichberechtigten Mitgliedern; sie entscheiden gemeinsam. Jede Bundesrätin und jeder Bundesrat steht einem Departement vor. Zusammen mit der Bundeskanzlei bilden die sieben Departemente die Bundesverwaltung.
Recht sprechen
Es gibt vier eidgenössische Gerichte. Oberstes Gericht ist das Bundesgericht: Es prüft die Urteile der anderen Gerichte und urteilt meistens in letzter Instanz, also endgültig. Das Bundesstrafgericht, das Bundesverwaltungsgericht und das Bundespatentgericht sind die erstinstanzlichen Gerichte des Bundes. Die meisten ihrer Entscheide können an das Bundesgericht weitergezogen werden.