Volksinitiative
Stimmbürgerinnen und Stimmbürger können eine Volksinitiative unterzeichnen oder selber lancieren und damit eine Änderung der Verfassung verlangen. 100 000 gültige Unterschriften braucht es, damit eine Volksinitiative zustande kommt. Diese müssen innerhalb von 18 Monaten gesammelt werden.
Volksinitiativen gibt es auf Bundesebene seit 1891. 228 kamen seither zur Abstimmung, 25 wurden angenommen. Am 31.12.2022 waren 25 Initiativen im Sammelstadium und 9 beim Bundesrat oder Parlament hängig. Abstimmungsreif war noch keine.
Fakultatives Referendum
Stimmberechtigte können mit einem Referendum verlangen, dass über bestimmte Entscheide des Parlaments abgestimmt wird (z.B. über ein neues Gesetz). Damit das Referendum zustande kommt, sind 50 000 gültige Unterschriften nötig. Innerhalb von 100 Tagen müssen diese gesammelt werden. Eine Abstimmung findet auch statt, wenn acht Kantone diese verlangen (sog. Kantonsreferendum).
1874 wurde das fakultative Referendum eingeführt. 208 kamen seither zustande, 87 Vorlagen wurden damit vom Volk gestoppt. Am 31.12.2022 lief für 25 Bundesgesetze und -beschlüsse die Referendumsfrist. Gegen 5 Vorlagen wurden Unterschriften gesammelt.
Wirkung von Initiativen und Referenden
Auch wenn die meisten Initiativen nicht angenommen und nur die
wenigsten Gesetze durch ein Referendum gestoppt werden - sie haben trotzdem eine grosse Wirkung:
- Sie führen zu öffentlichen Diskussionen über ein bestimmtes Thema.
- Sie beeinflussen die Gesetzgebung. Die Anliegen referendumsfähiger Gruppen werden beim Erarbeiten neuer Gesetze berücksichtigt.
- Manchmal machen Bundesrat und Parlament zu einer Initiative einen Gegenvorschlag, der das Anliegen der Initiative aufgreift.