Der Bundesrat ist die Regierung der
Schweiz. Er besteht aus sieben Mitgliedern, die
ihre Entscheide gemeinsam treffen und vereint gegen aussen vertreten. Das
Bundespräsidium wechselt jedes Jahr. Bei seinen Aufgaben wird der Bundesrat von
der Bundesverwaltung unterstützt. Die Ausgaben des Bundes dürfen auf Dauer nicht höher sein als
die Einnahmen: Dafür sorgt die Schuldenbremse. Über das Budget des Bundes entscheidet das Parlament.
Bundesfinanzen: Das letzte Wort hat das Parlament
Um seine Aufgaben erfüllen zu können, braucht der Bund Geld. Welche Steuern der Bund erheben darf, ist in der Bundesverfassung festgehalten. Beim Geldausgeben entscheidet der Bundesrat nicht nach eigenem Gutdünken: Für jede Ausgabe gibt es eine rechtliche Grundlage, die demokratisch zustande gekommen ist. Die Hoheit über die Bundesfinanzen liegt beim Parlament: Es entscheidet über das Budget und nimmt die Staatsrechnung des Vorjahres ab.
Schuldenbremse
Der Bund ist verpflichtet, seine Ausgaben und Einnahmen auf Dauer im Gleichgewicht zu halten. Bei guter Konjunktur muss er einen Überschuss erwirtschaften, bei schlechter darf er mehr ausgeben als einnehmen. Für nicht steuerbare Krisensituationen gibt es eine Ausnahmeregel: Bei schweren Wirtschaftskrisen, Naturkatastrophen usw. darf der Bund hohe zusätzliche Ausgaben tätigen.
Ausserordentliche Ausgaben
Die Covid-19-Pandemie hat beim Bund zu zusätzlichen Ausgaben geführt: Um sie zu bekämpfen und ihre Auswirkungen zu mildern, hatten Bundesrat und Parlament 2020/2021 zahlreiche Massnahmen beschlossen: Kurzarbeitsentschädigung, Härtefallmassnahmen für Unternehmen, Covid-Tests, Beiträge an Sport, Kultur, und Tourismus, usw. Vor allem deshalb weist der Bund 2021 ein Defizit von 12 Milliarden Franken aus.
1848
bestand der Bundesrat aus sieben Freisinnigen (heute FDP.Die Liberalen). Sie regierten 43 Jahre lang allein.
1891
kam das erste Mitglied der Katholisch-Konservativen (später CVP; heute Die Mitte) in die Regierung und 1919 das zweite.
1929
wählte das Parlament ein Mitglied der Bauern-, Gewerbe- und Bürgerpartei in den Bundesrat (heute SVP).
1943
wurde der erste Sozialdemokrat (SP) in die Regierung eingebunden und 1951 der zweite.
1959
vereinbarten die vier wählerstärksten Parteien die Bildung einer Regierung nach der «Zauberformel»: 2:2:2:1. Dieses Verhältnis blieb 44 Jahre lang unverändert.
2003
gewann die SVP bei den Bundesratswahlen einen Sitz auf Kosten der CVP.
2008
wechselten die beiden SVP-Vertreter zur neugegründeten Bürgerlich-Demokratischen Partei (BDP).
2009
wurde ein SVP-Vertreter an Stelle des zurückgetretenen BDP-Vertreters gewählt.
2015
trat die BDP-Vertreterin zurück. Das Parlament wählte an ihrer Stelle wieder einen SVP-Vertreter.
Seither setzt sich der Bundesrat wieder aus vier verschiedenen Parteien zusammen – wieder im Verhältnis 2:2:2:1.