Aufgaben des Bundesrats
Gesetze vorbereiten
Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament neue Gesetze und schlägt vor, wie Volksentscheide umzusetzen sind. Seine Vorschläge sind breit abgestützt: Sie berücksichtigten die Stellungnahmen der Kantone, Parteien, Verbände und betroffenen Gruppierungen. Nach deren «Vernehmlassung» übergibt der Bundesrat die Vorlage dem Parlament zur Beratung und zum Entscheid.
Entscheide des Parlaments umsetzen
Sobald sich das Parlament für ein Gesetz entschieden hat, erlässt der Bundesrat die entsprechenden Verordnungen: Diese halten fest, wie das Gesetz konkret umzusetzen ist. Verlangt das Parlament bestimmte Massnahmen, sorgt der Bundesrat dafür, dass diese ergriffen werden.
Informieren
Über verschiedene Kanäle informiert der Bundesrat die Kantone, das Parlament und die Öffentlichkeit über seine Entscheide und Absichten. Die Abstimmungsvorlagen erläutert er im roten «Abstimmungsbüchlein»: Es wird den Stimmberechtigten per Post zugeschickt und ist auch digital (Web, App) verfügbar.
Die Bundesverwaltung führen
Der Bundesrat leitet die Bundesverwaltung mit ihren rund 40'000 Mitarbeitenden. Sie ist in sieben Departemente gegliedert. Jedes Mitglied des Bundesrats steht einem Departement vor.
Die Zukunft planen
Der Bundesrat stellt die Weichen für die Zukunft: Er legt Leitlinien fest, gibt Ziele vor und zeigt auf, wie er die Bundesgelder einsetzen will. Für seine Pläne muss er im Parlament und allenfalls auch bei Volk und Ständen Mehrheiten finden.
Leitlinien des Bundesrats für die Legislatur 2019-2023
1. Die Schweiz sichert ihren Wohlstand nachhaltig und nutzt die Chancen der Digitalisierung.
2. Die Schweiz fördert den nationalen Zusammenhalt und leistet einen Beitrag zur Stärkung der internationalen Zusammenarbeit.
3. Die Schweiz sorgt für Sicherheit, engagiert sich für den Schutz des Klimas und agiert als verlässliche Partnerin in der Welt.
Den drei Leitlinien sind 18 Ziele und 53 Massnahmen zugeordnet.
Regieren in Krisenzeiten
Ist die innere oder äusseren Sicherheit der Schweiz gefährdet und liegt eine zeitliche und sachliche Dringlichkeit vor, kann der Bundesrat befristete Notverordnungen erlassen, wenn er Massnahmen nicht gestützt auf bestehende Gesetze ergreifen kann (Bundesverfassung Art. 185). Bei einer ausserordentlichen Gefährdung der öffentlichen Gesundheit ist es das Epidemiengesetz, das dem Bundesrat weitreichende Kompetenzen überträgt. In einer schweren Mangellage darf der Bundesrat Massnahmen anordnen, um die wirtschaftliche Landesversorgung sicher zu stellen (Landesversorgungsgesetz). Daneben sehen auch das Asylgesetz, das Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz, das Zolltarifgesetz und das Fernmeldegesetz Zuständigkeiten des Bundesrates zur Bewältigung von Krisensituationen vor.