Das Bundespatentgericht
Das Bundespatentgericht entscheidet über Streitigkeiten um Patente. Das kleinste der eidgenössischen Gerichte hat regelmässig mit internationalen Akteuren zu tun. Mit dem Einverständnis der Parteien kann auch auf Englisch plädiert werden.
Aufgaben des Bundespatentgerichts
Die
Entwicklung einer technischen Idee kostet in der Regel viel Geld. Mit einem
Patent kann das «geistige Eigentum» an einer Erfindung rechtlich geschützt
werden. Das Bundespatentgericht entscheidet im Streitfall, ob eine technische
Neuentwicklung die Voraussetzungen erfüllt, damit für sie Patentschutz
beansprucht werden kann; es beurteilt auch, ob bestehende Patentrechte verletzt
werden. Weiter hat es zum Beispiel darüber zu befinden, wer der rechtmässige
Inhaber eines Patents ist oder wie ein Patent im Rahmen einer Lizenzierung
genutzt werden darf.
Bis 2012 waren zur Beurteilung von Patentstreitigkeiten die kantonalen Gerichte zuständig. Seither ist dies Sache des Bundespatentgerichts. Seine Urteile können beim Bundesgericht angefochten werden.
Organisation des Bundespatentgerichts
Das Bundespatentgericht ist das kleinste unter den Gerichten der Eidgenossenschaft. Es ist nicht in unterschiedliche Abteilungen gegliedert. 41 nebenamtliche Richterinnen und Richter arbeiten für das Gericht; sie verfügen aber nicht über eigene Büros im Gericht. Hauptamtlich arbeiten für das Bundespatentgericht dessen Präsident, ein weiterer Richter sowie zwei Gerichtsschreiberinnen und zwei Kanzleimitarbeiterinnen.
Das Bundespatentgericht hat seinen Sitz in St. Gallen. Über einen eigenen Gerichtssaal verfügt es nicht. Finden Gerichtsverhandlungen statt, werden diese im Gebäude des nahen Bundesverwaltungsgerichts durchgeführt. Das Bundespatentgericht kann auch in den Kantonen verhandeln, z.B. in Neuchâtel, wenn die Parteien aus der Westschweiz kommen.
Präsident: Mark Schweizer
Geschäfte nach Technikgebieten, eingegangen 2021
Besonderheiten des Bundespatentgerichts
Auch Englisch als Sprache zulässig
Vor dem Bundespatentgericht treten häufig international tätige Akteure auf; im Bereich der Technik wird zudem oft die englische Sprache verwendet. Die Streitparteien dürfen deshalb den Prozess auch auf Englisch führen, wenn alle damit einverstanden sind.
Richter mit technischem Fachwissen
In den Verfahren des Bundespatentgerichts geht es regelmässig um komplexe technische Fragen. Deshalb werden Richterinnen und Richter mit entsprechendem technischem Fachwissen miteinbezogen. Das ermöglicht rasche und kostengünstige Verfahren, da in der Regel auf zeitraubende und aufwendige Gutachten von externen Experten verzichtet werden kann.