Das Parlament erlässt rechtsetzende Bestimmungen in Form von Bundesgesetzen oder Verordnungen. Änderungen der Bundesverfassung muss es Volk und Ständen zur Abstimmung vorlegen.
Die Bundesverfassung
bildet die rechtliche Grundordnung der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Was in der Verfassung steht, entscheiden das Volk und die Kantone. Das Parlament kann Änderungen der Bundesverfassung ausarbeiten, muss sie aber Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreiten. Mit einer Volksinitiative kann das Volk eine Änderung der Verfassung verlangen.
Bundesgesetze
konkretisieren die Verfassung. Sie werden vom Parlament erlassen, unterstehen aber dem fakultativen Referendum: Verlangen 50 000 Stimmberechtigte oder acht Kantone eine Abstimmung, wird das Gesetz dem Volk vorgelegt. Das Gesetz tritt nur in Kraft, wenn es von der Mehrheit der Abstimmenden angenommen wurde.
Verordnungen
ergänzen die Gesetze. Die meisten Verordnungen werden vom Bundesrat und den Departementen erlassen. Sie entstehen ohne Mitwirkung des Parlaments. Bei wichtigen Verordnungen kann die zuständige parlamentarische Kommission verlangen, ihr den Entwurf zur Konsultation zu unterbreiten. Verordnungen unterstehen nicht dem Referendum.