Direkte Demokratie
In kaum
einem anderen Land hat das Volk so viele Mitbestimmungsrechte wie in der
Schweiz. Drei- bis viermal pro Jahr finden Volksabstimmungen statt. Alle vier
Jahre werden Parlamentswahlen durchgeführt. Die Gewaltenteilung sorgt dafür,
dass sich die Macht nicht bei einer Person oder einer Partei konzentriert: Sie
ist ein Grundprinzip der Demokratie.
Gewaltenteilung
Die Macht ist auf die drei Staatsgewalten Legislative
(Parlament), Exekutive (Bundesrat) und Judikative (Gerichte) verteilt.
Stimm- und Wahlrecht
Schweizerinnen und Schweizer, die mindestens 18-jährig sind,
dürfen wählen
und abstimmen. Und sie dürfen für ein politisches Amt kandidieren. Rund 5,5 Millionen
Personen sind stimm- und wahlberechtigt.
Volksabstimmungen
Schweizerinnen und Schweizer sind Weltmeister im Abstimmen:
Über jede Verfassungsänderung wird abgestimmt. Mit Initiativen und Referenden
können Stimmberechtige verlangen, dass über ein politisches Thema abgestimmt wird.
Parteienvielfalt
Die
Parteienlandschaft der Schweiz besteht aus vielen Parteien, von denen auf Bundesebene
keine die Mehrheit hat - weder
im Parlament noch im Bundesrat.
Beteiligung an Abstimmungen und Wahlen
Bei den eidgenössischen Abstimmungen geben jeweils etwa 46%
der Stimmberechtigten ihre Stimme ab. Je nach Thema der Abstimmungsvorlage ist
die Stimmbeteiligung höher oder tiefer. Bei den Wahlen sieht es ähnlich aus: Knapp
jede zweite Schweizerin und jeder zweite Schweizer nimmt an den eidgenössischen
Wahlen teil.
Abgabe des Stimm-
und Wahlzettels
Die Stimm- und Wahlberechtigten haben mehrere
Möglichkeiten, um abzustimmen und zu wählen:
- Brieflich: Stimm-/Wahlzettel im amtlichen Kuvert
per Post schicken oder in den Briefkasten der Wohngemeinde werfen.
- An der Urne: Die Stimm-/Wahlzettel können im Stimm-/Wahllokal
der Wohngemeinde in die Urne gelegt werden.
E-Voting
Bund und Kantone sammeln seit mehr als 15 Jahren Erfahrungen mit E-Voting. Derzeit wird E-Voting nicht angeboten. Für die nächste Versuchsphase werden die Grundlagen überarbeitet, damit ein stabiler Betrieb mit vollständig verifizierbaren Systemen etabliert werden kann.
Landsgemeinden
In den Kantonen Glarus und Appenzell Innerrhoden versammeln sich einmal pro Jahr einige Tausend Stimmberechtigte unter freiem Himmel zur Landsgemeinde: Sie entscheiden über Wahlen und Sachgeschäfte ihres Kantons. Die Landsgemeinde ist eine Urform der schweizerischen Demokratie.