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Direkte Demokratie

Direkte Demokratie

In kaum einem anderen Land hat das Volk so viele Mitbestimmungsrechte wie in der Schweiz. Drei- bis viermal pro Jahr finden Volksabstimmungen statt. Alle vier Jahre werden Parlamentswahlen durchgeführt. Die Gewaltenteilung sorgt dafür, dass sich die Macht nicht bei einer Person oder einer Partei konzentriert: Sie ist ein Grundprinzip der Demokratie.


Gewaltenteilung

Die Macht ist auf die drei Staatsgewalten Legislative (Parlament), Exekutive (Bundesrat) und Judikative (Gerichte) verteilt.


Stimm- und Wahlrecht

Schweizerinnen und Schweizer, die mindestens 18-jährig sind, dürfen wählen und abstimmen. Und sie dürfen für ein politisches Amt kandidieren. Rund 5,5 Millionen Personen sind stimm- und wahlberechtigt.


Volksabstimmungen

Schweizerinnen und Schweizer sind Weltmeister im Abstimmen: Über jede Verfassungsänderung wird abgestimmt. Mit Initiativen und Referenden können Stimmberechtige verlangen, dass über ein politisches Thema abgestimmt wird.


Parteienvielfalt

Die Parteienlandschaft der Schweiz besteht aus vielen Parteien, von denen auf Bundesebene keine die Mehrheit hat - weder im Parlament noch im Bundesrat. 

Beteiligung an Abstimmungen und Wahlen
Bei den eidgenössischen Abstimmungen geben jeweils etwa 46% der Stimmberechtigten ihre Stimme ab. Je nach Thema der Abstimmungsvorlage ist die Stimmbeteiligung höher oder tiefer. Bei den Wahlen sieht es ähnlich aus: Knapp jede zweite Schweizerin und jeder zweite Schweizer nimmt an den eidgenössischen Wahlen teil.

Abgabe des Stimm- und Wahlzettels
Die Stimm- und Wahlberechtigten haben mehrere Möglichkeiten, um abzustimmen und zu wählen:

  • Brieflich: Stimm-/Wahlzettel im amtlichen Kuvert per Post schicken oder in den Briefkasten der Wohngemeinde werfen.
  • An der Urne: Die Stimm-/Wahlzettel können im Stimm-/Wahllokal der Wohngemeinde in die Urne gelegt werden.

E-Voting
Bund und Kantone sammeln seit mehr als 15 Jahren Erfahrungen mit E-Voting. Derzeit wird E-Voting nicht angeboten. Für die nächste Versuchsphase werden die Grundlagen überarbeitet, damit ein stabiler Betrieb mit vollständig verifizierbaren Systemen etabliert werden kann.

Landsgemeinden
In den Kantonen Glarus und Appenzell Innerrhoden versammeln sich einmal pro Jahr einige Tausend Stimmberechtigte unter freiem Himmel zur Landsgemeinde: Sie entscheiden über Wahlen und Sachgeschäfte ihres Kantons. Die Landsgemeinde ist eine Urform der schweizerischen Demokratie.