Die Regierung
Der Bundesrat ist die Regierung der
Schweiz. Er besteht aus sieben Mitgliedern, die
ihre Entscheide gemeinsam treffen und vereint gegen aussen vertreten. Das
Bundespräsidium wechselt jedes Jahr. Bei seinen Aufgaben wird der Bundesrat von
der Bundesverwaltung unterstützt. Die Ausgaben des Bundes dürfen auf Dauer nicht höher sein als
die Einnahmen: Dafür sorgt die Schuldenbremse. Über das Budget des Bundes entscheidet das Parlament.
Bundesfinanzen:
Das letzte Wort hat das Parlament
Um seine Aufgaben erfüllen zu können, braucht der Bund
Geld. Welche Steuern der Bund erheben darf, ist in der Bundesverfassung
festgehalten. Beim Geldausgeben entscheidet der Bundesrat nicht nach eigenem
Gutdünken: Für jede Ausgabe gibt es eine rechtliche Grundlage, die demokratisch
zustande gekommen ist.
Die Hoheit über die Bundesfinanzen
liegt beim Parlament: Es entscheidet über das Budget und nimmt die
Staatsrechnung des Vorjahres ab (à S. 33, S.
38).
Schuldenbremse
Der Bund ist verpflichtet, seine
Ausgaben und Einnahmen auf Dauer im Gleichgewicht zu halten. Bei guter
Konjunktur muss er einen Überschuss erwirtschaften, bei schlechter darf er mehr
ausgeben als einnehmen. Für nicht steuerbare
Krisensituationen gibt es
eine Ausnahmeregel: Bei schweren Wirtschaftskrisen, Naturkatastrophen usw. darf der
Bund hohe zusätzliche Ausgaben tätigen.
Ausserordentliche
Ausgaben
Die Covid-19-Pandemie hat zum grössten Konjunktureinbruch
seit Jahrzehnten geführt. Um die Wirtschaft und die
Bevölkerung zu unterstützen, haben Bundesrat und Parlament Massnahmen im Umfang von mehreren Milliarden Franken beschlossen. Gleichzeitig muss der Bund mit
weniger Einnahmen rechnen. Dank der tiefen Staatsschulden ist die Schweiz und insbesondere der Bund aber
in einer guten Ausgangslage.
Einnahmen und Ausgaben des Bundes 2020
Parteipolitische Zusammensetzung des Bundesrats seit 1948
1848
bestand der Bundesrat aus sieben Freisinnigen (heute FDP.Die Liberalen). Sie regierten 43 Jahre lang allein.
1891
kam das erste Mitglied der Katholisch-Konservativen (später CVP; heute Die Mitte) in die Regierung und 1919 das zweite.
1929
wählte das Parlament ein Mitglied der Bauern-, Gewerbe- und Bürgerpartei in den Bundesrat (heute SVP).
1943
wurde der erste Sozialdemokrat (SP) in die Regierung eingebunden und 1951 der zweite.
1959
vereinbarten die vier wählerstärksten Parteien die Bildung einer Regierung nach der «Zauberformel»: 2:2:2:1. Dieses Verhältnis blieb 44 Jahre lang unverändert.
2003
gewann die SVP bei den Bundesratswahlen einen Sitz auf Kosten der CVP.
2008
wechselten die beiden SVP-Vertreter zur neugegründeten Bürgerlich-Demokratischen Partei (BDP).
2009
wurde ein SVP-Vertreter an Stelle des zurückgetretenen BDP-Vertreters gewählt.
2015
trat die BDP-Vertreterin zurück. Das Parlament wählte an ihrer Stelle wieder einen SVP-Vertreter.
Seither
setzt sich der Bundesrat wieder aus vier verschiedenen Parteien zusammen – wieder im Verhältnis 2:2:2:1.