Das Parlament
Das Parlament beschliesst Gesetze und wählt die Mitglieder der Regierung und der eidgenössischen Gerichte. Es entscheidet über den Staatshaushalt und übt die Oberaufsicht über die Bundesverwaltung aus. Das Parlament wird vom Volk gewählt. Es besteht aus zwei Kammern: dem Nationalrat und dem Ständerat. Der Nationalrat vertritt die Bevölkerung der Schweiz, der Ständerat repräsentiert die 26 Kantone. Beide Räte sind gleichberechtigt und haben die gleichen Aufgaben. Zusammen bilden sie die Vereinigte Bundesversammlung.
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Mitglieder im National- und Ständerat
Stärke der Fraktionen im Parlament
Frauen und Männer im Parlament
Altersverteilung in der Schweizer Bevölkerung und im Parlament
Der Ort der Schweizer
Politik
Das
Schweizer Parlament tagt in Bern im Parlamentsgebäude. Dieses wurde von 1894
bis 1902 nach den Plänen des Architekten Hans Wilhelm Auer erbaut und am 1.
April 1902 von der Vereinigten Bundesversammlung feierlich eingeweiht.
Der
Architekt verfolgte das Ziel, ein nationales Baudenkmal zu schaffen. Die
verwendeten Materialien stammen zu 95 Prozent aus der Schweiz, 173 Schweizer
Firmen erhielten Aufträge und 38 Schweizer Kunstschaffende durften sich mit
ihren Werken im Parlamentsgebäude verewigen. Selbstverständlich berücksichtigte
Auer bei der Vergabe der Aufträge auch alle Kantone.
Das ganze
Gebäude soll daran erinnern, dass die Schweiz eine Willensnation ist, zu der
sich verschiedene Kulturen, verschiedene Sprachgebiete und verschiedene
geografische Gegenden aus eigenem Willen zusammengefunden haben, um eine
politische, nationale Einheit zu bilden.