Volksinitiative
Stimmbürgerinnen und Stimmbürger können eine
Volksinitiative unterzeichnen oder selber lancieren und damit eine Änderung der Verfassung
verlangen. 100 000 gültige Unterschriften braucht es, damit eine
Volksinitiative zustande kommt. Diese müssen innerhalb von 18 Monaten gesammelt
werden.
Volksinitiativen gibt es auf
Bundesebene seit 1891. 220 kamen seither zur Abstimmung, 22 wurden angenommen.
Am 31.12.2020 waren 11 Initiativen im Sammelstadium, 15 beim Bundesrat oder Parlament hängig und 3 waren abstimmungsreif.
Fakultatives
Referendum
Stimmberechtigte können mit einem Referendum verlangen,
dass über bestimmte Entscheide
des Parlaments abgestimmt wird (z.B. über ein neues Gesetz). Damit das
Referendum zustande kommt, sind 50 000 gültige Unterschriften nötig. Innerhalb
von 100 Tagen müssen diese gesammelt werden. Eine Abstimmung findet auch statt, wenn acht Kantone
diese verlangen (sog. Kantonsreferendum).
1874 wurde das fakultative
Referendum eingeführt. 196 kamen seither zustande, 82 Vorlagen wurden damit vom Volk gestoppt.
Am 31.12.2020 lief für 45 Bundesgesetze und -beschlüsse die
Referendumsfrist. Gegen 4 Vorlagen wurden
Unterschriften gesammelt.
Wirkung von
Initiativen und Referenden
Auch wenn die meisten Initiativen nicht angenommen und nur die
wenigsten Gesetze durch ein Referendum gestoppt werden: Sie haben trotzdem eine
grosse Wirkung:
- Sie führen zu öffentlichen Diskussionen über ein
bestimmtes Thema.
- Sie beeinflussen die Gesetzgebung – die Anliegen
referendumsfähiger Gruppen werden beim Erarbeiten neuer Gesetze berücksichtigt.
- Manchmal machen Bundesrat und Parlament zu einer
Initiative einen Gegenvorschlag, der das Anliegen der Initiative aufgreift.