Die Regierung
Der Bundesrat ist die Regierung der
Schweiz. Er besteht aus sieben Mitgliedern, die
ihre Entscheide gemeinsam treffen und vereint gegen aussen vertreten. Das
Bundespräsidium wechselt jedes Jahr. Bei seinen Aufgaben wird der Bundesrat von
der Bundesverwaltung unterstützt. Sie umfasst sieben Departemente und die
Bundeskanzlei. Die Ausgaben des Bundes dürfen auf Dauer nicht höher sein als
die Einnahmen: Dafür sorgt die Schuldenbremse.
Bundesfinanzen: bewilligt und kontrolliert
Welche Steuern der Bund erheben
darf, hält die Bundesverfassung fest. Für die wichtigsten Einnahmequellen –
die direkte Bundessteuer und die Mehrwertsteuer – sind konkrete Höchstsätze
festgelegt. Diese dürfen nur geändert werden, wenn die Mehrheit des Volkes und
der Kantone zustimmt. Die
Hoheit über die Bundesfinanzen liegt beim Parlament: Es entscheidet über das
Budget und nimmt die Staatsrechnung des Vorjahres ab.
Schuldenbremse
Der Bund ist verpflichtet, seine
Ausgaben und Einnahmen auf Dauer im Gleichgewicht zu halten. Bei guter
Konjunktur muss er einen Überschuss erwirtschaften, bei schlechter darf er mehr
ausgeben als einnehmen. Für nicht steuerbare Krisensituationen enthält die Schuldenbremse
eine Ausnahmeregelung: Bei schweren Rezessionen, Naturkatastrophen usw. darf der
Bund hohe zusätzliche Ausgaben tätigen.
Covid-19
Die Pandemie, die seit Anfang 2020
weltweit wütet, hat tiefgreifende Auswirkungen auf die Bundesfinanzen. Um die
Wirtschaft und die Bevölkerung zu unterstützen, haben Bundesrat und Parlament
Massnahmen beschlossen, die mehrere Milliarden Franken kosten. Gleichzeitig
muss der Bund mit weniger Einnahmen rechnen. Dank der tiefen Staatsschulden ist die Schweiz und
insbesondere der Bund aber in einer guten Ausgangslage.
Einnahmen und Ausgaben des Bundes (2019)
Parteipolitische Zusammensetzung des Bundesrats seit 1948
1848
bestand der Bundesrat aus sieben Freisinnigen (heute FDP.Die Liberalen). Sie regierten 43 Jahre lang allein.
1891
kam das erste Mitglied der Katholisch-Konservativen (später CVP; heute Die Mitte) in die Regierung und 1919 das zweite.
1929
wählte das Parlament ein Mitglied der Bauern-, Gewerbe- und Bürgerpartei in den Bundesrat (heute SVP).
1943
wurde der erste Sozialdemokrat (SP) in die Regierung eingebunden und 1951 der zweite.
1959
vereinbarten die vier wählerstärksten Parteien die Bildung einer Regierung nach der «Zauberformel»: 2:2:2:1. Dieses Verhältnis blieb 44 Jahre lang unverändert.
2003
gewann die SVP bei den Bundesratswahlen einen Sitz auf Kosten der CVP.
2008
wechselten die beiden SVP-Vertreter zur neugegründeten Bürgerlich-Demokratischen Partei (BDP).
2009
wurde ein SVP-Vertreter an Stelle des zurückgetretenen BDP-Vertreters gewählt.
2015
trat die BDP-Vertreterin zurück. Das Parlament wählte an ihrer Stelle wieder einen SVP-Vertreter.
Seither
setzt sich der Bundesrat wieder aus vier verschiedenen Parteien zusammen – wieder im Verhältnis 2:2:2:1.