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Die Regierung

Besonderheiten des Bundesrats


Kollegialität

Als einziges Land der Welt hat die Schweiz eine Kollegialbehörde als Regierung: Die sieben Bundesratsmitglieder sind gleichberechtigte Mitglieder des Kollegiums. Der Bundespräsident bzw. die Bundespräsidentin leitet die Sitzungen und vertritt die Regierung gegen aussen. Das Präsidium wechselt jedes Jahr.


Konsens

Im Bundesrat prallen unterschiedliche Wertvorstellungen und Meinungen aufeinander. Doch die Bundesrätinnen und Bundesräte suchen nach einem Konsens und fällen Entscheide gemeinsam. Nach aussen tritt der Bundesrat geeint auf: Die Bundesratsmitglieder stehen für die Entscheide des Kollegiums ein, auch wenn diese nicht immer mit ihrer persönlichen Auffassung oder mit der Haltung ihrer Partei übereinstimmen.


Konkordanz

Im Bundesrat sollen die Landesgegenden und Sprachregionen «angemessen vertreten» sein, verlangt die Bundesverfassung. Von den Parteien wird erwartet, dass sie Frauen und Männer zur Wahl vorschlagen. In der Regel vergibt das Parlament Bundesratssitze nach der Stärke der Parteien: Dadurch werden alle grossen Parteien in die Regierung eingebunden.


Zauberformel

2:2:2:1 lautet die – immer wieder diskutierte – Formel für die politische Zusammensetzung des Bundesrats: Die grössten drei Parteien sind mit je zwei Sitzen im Bundesrat vertreten, die viertgrösste Partei mit einem Sitz. 44 Jahre lang (1959 – 2003) wirkten im Bundesrat 2 FDP-, 2 SP-, 2 CVP- und 1 SVP-Vertreter. Seither haben sich die Verhältnisse leicht verschoben: 2 FDP, 2 SP, 2 SVP, 1 CVP (seit 1.1.2021 Die Mitte).


Stabilität

Die Mitglieder des Bundesrats werden vom Parlament für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt und können nicht abberufen werden. Die Wiederwahl ist üblich und beliebig oft möglich. In der Regel bleibt ein Bundesratsmitglied im Amt, bis es sich nicht mehr zur Wahl stellt oder zurücktritt.


Keine Volkswahl

Bereits dreimal haben die Stimmberechtigten über eine Volkswahl des Bundesrats abgestimmt: 1900, 1942 und 2013. Jedesmal entschieden sich Volk und Stände dagegen. Auch in mehreren parlamentarischen Vorstössen wurde die Volkswahl vorgeschlagen, das Parlament lehnte aber alle ab.