Interview mit der Bundesgerichtspräsidentin
Unterliegt auch das
Bundesgericht einer Kontrolle?
Das
Bundesgericht ist das höchste Schweizer Gericht; insofern gibt es keine
Überprüfung unserer Urteile. Allenfalls möglich ist eine Beschwerde an den
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Unsere wichtigen Entscheide werden
in wissenschaftlichen Beiträgen diskutiert und kritisiert. Damit setzen wir uns
auseinander, das ist für uns gleichsam eine interne Kontrolle. Bezüglich der
Verwaltung unterstehen wir der Oberaufsicht des Parlaments.
Die Urteile des
Bundesgerichts werden in der Presse thematisiert …
Ja
– und das ist wichtig. Wir sind uns bewusst, dass es für viele Bürgerinnen und Bürger
schwierig sein kann, die juristische Fachsprache zu verstehen. Zur besseren
Vermittlung unserer Urteile machen wir deshalb häufiger Pressecommuniqués.
Spezialisierung ist ein
Trend – auch am Bundesgericht?
Eine
grobe «Spezialisierung» ergibt sich dadurch, dass die sieben Abteilungen je für
bestimmte Rechtsgebiete zuständig sind. Sind diese sehr vielfältig, tragen wir
dem Spezialwissen eines Gerichtsmitglieds mit der Zuteilung der Fälle für den
Urteilsentwurf Rechnung.
Die Bundesgerichtspräsidentin wird vom Parlament für
zwei Jahre gewählt. Sie vertritt das Bundesgericht gegen aussen.