Die Gerichte
Es gibt vier
eidgenössische Gerichte. Oberstes Gericht ist das Bundesgericht, das in letzter
Instanz über Fälle aus nahezu allen Rechtsgebieten entscheidet.
Die drei
erstinstanzlichen Gerichte des Bundes haben unterschiedliche Aufgaben. Das
Bundesstrafgericht ist zuständig für Strafsachen mit besonderer Bedeutung für
die Eidgenossenschaft sowie für Beschwerden betreffend Rechtshilfe in
Strafsachen
. Das
Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Beschwerden gegen Verfügungen der
eidgenössischen Verwaltungsbehörden und das Bundespatentgericht in
Streitigkeiten um Erfindungspatente.
www.eidgenoessischegerichte.ch
Verfahrenswege im Schweizer Rechtssystem
Die Gerichte des Bundes sind auf vier Standorte verteilt
2019 wurden rund 16 000 Verfahren abgeschlossen
Wahl der Richterinnen und Richter
Die Richterinnen und Richter der eidgenössischen Gerichte werden von der Vereinigten Bundesversammlung jeweils für eine Amtsdauer von sechs Jahren gewählt. Die Wiederwahl ist unbeschränkt möglich. Richterinnen und Richter scheiden spätestens am Ende ihres 68. Altersjahrs aus dem Amt aus.
Die Vereinigte Bundesversammlung wählt auch das Präsidium und das Vizepräsidium der Gerichte. Die präsidiale Amtsdauer beträgt zwei Jahre (Ausnahme Bundespatentgericht: sechs Jahre). Eine einmalige Wiederwahl ist möglich.
In der Schweiz gibt es keine obligatorische Grundausbildung für Richterinnen und Richter. Ein Rechtsstudium ist zwar nicht Pflicht, bildet aber den Normalfall. Die Richterinnen und Richter an den Gerichten des Bundes waren zuvor in der Regel als Richter anderer Instanzen, Gerichtsschreiberinnen, Rechtslehrer, Anwältinnen oder als hohe juristische Beamte tätig.