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Die Gerichte des Bundes

Die Gerichte

Es gibt vier eidgenössische Gerichte. Oberstes Gericht ist das Bundesgericht, das in letzter Instanz über Fälle aus nahezu allen Rechtsgebieten entscheidet. Die drei erstinstanzlichen Gerichte des Bundes haben unterschiedliche Aufgaben. Das Bundesstrafgericht ist zuständig für Strafsachen mit besonderer Bedeutung für die Eidgenossenschaft sowie für Beschwerden betreffend Rechtshilfe in Strafsachen . Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Beschwerden gegen Verfügungen der eidgenössischen Verwaltungsbehörden und das Bundespatentgericht in Streitigkeiten um Erfindungspatente.
www.eidgenoessischegerichte.ch


Verfahrenswege im Schweizer Rechtssystem


Die Gerichte des Bundes sind auf vier Standorte verteilt


2019 wurden rund 16 000 Verfahren abgeschlossen

Wahl der Richterinnen und Richter
Die Richterinnen und Richter der eidgenössischen Gerichte werden von der Vereinigten Bundesversammlung jeweils für eine Amtsdauer von sechs Jahren gewählt. Die Wiederwahl ist unbeschränkt möglich. Richterinnen und Richter scheiden spätestens am Ende ihres 68. Altersjahrs aus dem Amt aus.

Die Vereinigte Bundesversammlung wählt auch das Präsidium und das Vizepräsidium der Gerichte. Die präsidiale Amtsdauer beträgt zwei Jahre (Ausnahme Bundespatentgericht: sechs Jahre). Eine einmalige Wiederwahl ist möglich.

In der Schweiz gibt es keine obligatorische Grundausbildung für Richterinnen und Richter. Ein Rechtsstudium ist zwar nicht Pflicht, bildet aber den Normalfall. Die Richterinnen und Richter an den Gerichten des Bundes waren zuvor in der Regel als Richter anderer Instanzen, Gerichtsschreiberinnen, Rechtslehrer, Anwältinnen oder als hohe juristische Beamte tätig.