Weg zu einem neuen Gesetz
Der Weg zum Gesetz ist lang und führt über mehrere Etappen. Viele unterschiedliche Akteure sind am Gesetzgebungsprozess beteiligt: Nicht nur das Parlament und die Regierung, sondern auch die Kantone, Parteien, Verbände, Gewerkschaften, Kirchen und Interessengruppen. Erst wenn sich alle einbringen konnten und erst wenn sich National- und Ständerat auf den Wortlaut eines Gesetzes geeinigt haben, kann das Gesetz vom Bundesrat in Kraft gesetzt werden. Aber nur, wenn das Volk damit einverstanden ist.
Etappen der Gesetzgebung:
- Bundesrat und Bundesverwaltung
- Parlament
- Schweizer Volk
Bundesrat und Bundesverwaltung
1
Anstoss
Der
Anstoss zu einem neuen Gesetz kommt vom Bundesrat oder wird vom Parlament
ausgelöst (durch eine parlamentarische Initiative, eine Motion oder ein
Postulat). Auch die Kantone können ein
neues Gesetz verlangen (Standesinitiative).
2
Vorentwurf
Der Bundesrat beauftragt das Departement X, einen Vorentwurf für das Gesetz zu erarbeiten. Zu diesem Vorentwurf werden alle Departemente und interessierten Bundesämter befragt (Ämterkonsultation).
3
Vernehmlassung
Das Departement X unterbreitet den
Vorentwurf dem Bundesrat. Dieser eröffnet das Vernehmlassungsverfahren: Alle
Bürger/innen, Kantone und Gemeinden sowie Parteien, Gewerkschaften, Verbände,
Vereine, Kirchen und Interessengruppen können sich zum Vorentwurf äussern.
4
Entwurf
Das Departement X überarbeitet den Vorentwurf des Gesetzes und passt diesen anhand der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens an. Anschliessend legt es den Gesetzesentwurf dem Bundesrat vor.
5
Botschaft des Bundesrats
Der Bundesrat prüft den Gesetzesentwurf und
überweist ihn ans Parlament.
Parlament
6
Vorberatung Kommission Erstrat
Die Präsidenten von National- und Ständerat entscheiden, ob der Gesetzesentwurf zuerst im National- oder im Ständerat behandelt wird. Eine Kommission des Erstrats diskutiert den Text und stellt ihrem Rat (Erstrat) Antrag.
7
Beratung Erstrat (z.B. Nationalrat)
Der Erstrat hat drei Möglichkeiten: Er kann das Gesetz für überflüssig halten und Nichteintreten beantragen. Oder er kann den Text zurückweisen und vom Bundesrat oder von der Kommission überarbeiten lassen. Oder er kann das Gesetz im Detail beraten und einen Entscheid fällen.
8
Vorberatung Kommission Zweitrat
Die Kommission des Zweitrats berät den vom Erstrat verabschiedeten Text und stellt ihrem Rat (Zweitrat) Antrag.
9
Beratung Zweitrat (z.B. Ständerat)
Der Zweitrat hat die gleichen Möglichkeiten wie der Erstrat: Nichteintreten, Zurückweisen oder Punkt für Punkt beraten und einen Beschluss fassen.
10
Differenzbereinigung Erstrat
Falls die Beschlüsse von Nationalrat und Ständerat voneinander abweichen, kommt es zu einem Differenzbereinigungsverfahren. Die Kommission des Erstrats macht dem Erstrat einen Vorschlag.
11
Differenzbereinigung Zweitrat
Nach der Diskussion und Abstimmung dieses Vorschlags befasst sich die vorberatende Kommission des Zweitrats mit den noch verbleibenden Differenzen und macht dem Zweitrat einen Vorschlag.
12
Einigungskonferenz
Wenn sich National- und Ständerat nach drei Runden nicht einigen konnten, findet eine Einigungskonferenz statt. Sie besteht aus Mitgliedern der vorberatenden Kommissionen. Gemeinsam suchen sie eine Einigung. Diese wird dem Erst- und dann dem Zweitrat unterbreitet.
13
Schlussabstimmung Erst- und Zweitrat
Die gemeinsam gefundene Einigung kommt im Nationalrat und im Ständerat zur Schlussabstimmung. Das Parlament entscheidet sich für das neue Gesetz.
Schweizer Volk
14
Fakultatives Referendum
Das vom Parlament
beschlossene Gesetz wird «zurück» (lat. «re») ans Volk «getragen» (lat. «ferre»):
Dieses hat das letzte Wort. Falls nicht innerhalb von 100 Tagen das Referendum gegen das Gesetz
ergriffen wird, kann es der Bundesrat in Kraft setzen.
15
Volksabstimmung
Ist gegen das Gesetz ein Referendum zustande gekommen, wird es dem Stimmvolk zur Abstimmung vorgelegt.
16
Inkrafttreten
Falls die Mehrheit der Stimmenden Ja zum neuen Gesetz sagt, kann es vom Bundesrat in Kraft gesetzt werden.
Meilensteine in der nationalen Gesetzgebung
1919 Proporzsystem Nationalratswahlen
1948 AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
1971 Frauenstimmrecht
2000 Totalrevision Bundesverfassung
2000 Bilaterale Abkommen mit der EU
2002 UNO-Beitritt